1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der AVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun)
    erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus verschiedenen Fahrzeugen handelt, die einem erheblichen Verschleiß unterworfen waren und deren Funktion nicht zugesagt werden kann.
  3. Vertragsabschlüsse bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform. Insbesondere sind Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusicherungen von Eigenschaften bei Vertragsabschluss schriftlich niederzulegen. Der Versand erfolgt im Auftrag auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
  4. Die Preise sind Bruttopreise und gelten ab Lager. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird den Kunden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als 3 Monate, gelten die z.Zt. der Lieferung gültigen Preise.
  5. Die Beratung des Verkäufers ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von einer eingehenden Prüfung der Waren auf ihre Eignung und Funktionstüchtigkeit für die vorgesehene Verwendung. Muster stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar.
  6. Gerät dieAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) mit einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Frist stehen dem Käufer die vorstehenden Rechte nicht mehr zu. Die erweiterte Haftung gem. § 287-BGB wird ausgeschlossen.
  7. Sachmangelhaftung:

Bei Mängeln an der Ware richtet sich die Gewährleistung grundsätzlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Gebrauchtwagen und gebrauchte Ersatzteile an private Endkunden werden bzgl. technischer Sachmängel nur mit der verkürzten Gewährleistungsfrist von 1 Jahr verkauft diese Fristverkürzung gilt nicht für andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche. Eigenschaften der bestellten und gelieferten Ware gelten nicht als zugesichert, soweit nicht dieAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun). eine solche Zusicherung ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Die AVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) haftet nur für Schäden an der Ware selbst; etwaige Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft handelt und gerade durch die Zusicherung das Risiko eines Mangelfolgeschadens ausgeschlossen werden sollte. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ebenfalls ausgeschlossen. Der vorstehend erklärte Haftungssauschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung von Gesundheit und Leben, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Verzuges oder einer von derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) zu vertretenden Unmöglichkeit sowie bei Rechtsmängeln. Die Haftung derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Bei einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch die Haftung derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) auf den vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Vorliegen zugesicherter Eigenschaften beruht. Die Sachmangelhaftung beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Ersatzteile. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes, erfolgt der Verkauf von gebrauchten und fabrikneuen Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Kunde kann zunächst unter folgenden Voraussetzungen Ersatz oder Rückzahlung verlangen:

  • –  Das gekaufte Ersatzteil muss von einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß den Herstellervorschriften entsprechend eingebaut worden sein.
  • –  Sämtliche Ersatzteile werden ohne Ölfüllung verkauft. Beim Einbau trägt der Käufer für die richtige Ölfüllung die Verantwortung
  • –  Verletzt der Kunde eine dieser Obliegenheitspflichten, sind Sachmangelansprüche gegenüber derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) ausgeschlossen, es sei denn der Kunde weist nach, dass es auch ohne die Obliegenheitsverletzung zu dem Sachmangel gekommen wäre.
  • –  Wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift bzw. Rückzahlung.
  • –  Eine Rückzahlung erfolgt nach Zeitwert des Ersatzteils. Dieser Zeitwert mindert sich je nach Gebrauch und Beanspruchung des Ersatzteils.
  • –  Elektronische Gebrauchtteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Verbrauchsgüterkauf wird zwischen den Vertragsparteien angesichts der unter Ziffer 2. dargestellten Eigenschaft der Gebrauchtteile eine Verjährungsfrist für Sachmangelhaftungsansprüche von einem Jahr vereinbart. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher vom Unternehmer kauft. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
    1. Baut der Kunde selbst Ersatzteile von Altautos derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) aus, führt er dies auf eigene Gefahr und ohne jegliches Rückgaberecht des Ersatzteils aus. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt dieAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) keine Haftung. Für alle durch den Ausbau verursachten Schäden haftet der Kunde gegenüber dem Verkäufer. Grundlage für die Schadensbemessung ist der Verkaufspreis des beschädigten Teils.
    2. Alle Rechnungen derAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) sind sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage ab Rechnungsstellung in Verzug. Es fallen dann Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmen gem. § 288 BGB an. Soweit ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, ist dieser zu entrichten. Sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, ist dieAVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    3. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die AVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun) das Eigentum an den verkauften Gegenständen vor.
    4. Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der AVBN Autoverwertung Bremen Nord (El-Sabeh Ayoun)
    5. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird für beide Teile – soweit rechtlich möglich – Bremen vereinbart.
    6. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch ein gültige zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten möglichst nahekommt.

    Bremen, den, 27 Februar 2018

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